ÖH Uni Wien legt Vfgh-Beschwerde wegen E-Voting ein
Manfred Krejcik | 18. Juni 2009
Wien. ExpertInnen und ÖH Uni Wien sind sich einig: E-Voting ist verfassungswidrig. Beim heutigen Pressegespräch stellte die ÖH Uni Wien ihren Antrag zur Prüfung der E-Voting Verordnung wegen Verfassungswidrigkeit vor.
Videomitschmitt von der Pressekonferenz





