ÖH Uni Wien legt Vfgh-Beschwerde wegen E-Voting ein
Manfred Krejcik | 18. Juni 2009
Wien. ExpertInnen und ÖH Uni Wien sind sich einig: E-Voting ist verfassungswidrig. Beim heutigen Pressegespräch stellte die ÖH Uni Wien ihren Antrag zur Prüfung der E-Voting Verordnung wegen Verfassungswidrigkeit vor.
Videomitschmitt von der Pressekonferenz
“Bei den vergangenen ÖH-Wahlen wurden die Studierenden ihres
Verfassungsrechts auf geheime und persönliche Stimmabgabe beraubt.
Mit einem enormen Geldaufwand und über die Köpfe der Studierenden
hinweg hat Hahn sein Prestigeprojekt durchgesetzt – koste es, was es
wolle”, so Fanny Rasul vom Vorsitzteam der ÖH Uni Wien.
“Eine Wahl, die so manipulationsgefährdet wie eine elektronische
Stimmabgabe ist, gefährdet das Vertrauen in demokratische Wahlen an
sich. Als Wahlkommissionsvorsitzende wollte und konnte ich nicht als
Sicherheits- Gütesiegel für Hahns demokratiepolitisch gefährliches
Projekt fungieren, das im höchsten Maße die Wahlgrundsätze
untergräbt”, so Gerda Marx, die im Dezember 2008 aus Bedenken als
Wahlkommissionsvorsitzende zurückgetreten ist.
“Wahlkabinen waren einsehbar, weder die Wahlterminals, noch die
Wahlsoftware erfüllten die gesetzlichen Vorgaben – die gesamte
Durchführung war eine reine datenschutz-und verfassungsrechtliche
Katastrophe. Die ÖH Uni Wien bringt deswegen einen Antrag wegen
Verfassungswidrigkeit ein”, so Sophie Wollner vom Vorsitzteam der ÖH
Uni Wien.
“E-Voting widerspricht einer tragenden Säule unserer Demokratie, dem
geheimen und persönlichen Wahlrecht. Minister Hahn hat uns mit
technischen Mitteln in eine demokratiepolitische Steinzeit
katapultiert”, so Alfred Noll, der die ÖH Uni Wien juristisch
vertritt.
Die ÖH Uni Wien wird weiterhin für das demokratische Recht auf
geheime und persönliche Wahl kämpfen.





